Nationales-PPP-RL-Benchmarkprojekt
Was ist das?
Am 28.04.2022 wurde von der Steuerungsgruppe aus den Standorten Universitätsmedizin Göttingen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lüneburg, der Medizinischen Hochschule Hannover Universitätsmedizin Göttingen, Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, das nationale PPP-RL-Benchmarkprojekt gestartet. Dieses Projekt lässt sich unter anderem vom Fachausschuss Entgelt für Psychiatrie und Psychosomatik (FEPP; https://www.medizincontroller.de/info/34/psychiatrie-pepp.html) der Deutschen Gesellschaft für Medizin-Controlling (DGfM) beraten. Innerhalb der ersten 6 Wochen haben bereits über 40 Standorte aus den Bereichen Erwachsenenpsychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie Daten in Form des Service-Dokumentes A geliefert; bei stark steigender Tendenz. Die überwiegende Mehrzahl der Kliniken liefert die Daten ab Q1 2021. Die Teilnahme am Projekt basiert auf einer Kooperationsvereinbarung, die Kliniken werden pseudonymisiert und die Teilnahme ist kostenlos. Die Steuerungsgruppe erarbeitet einen Benchmarkbericht, welchen sie mit den teilnehmenden Kliniken beständig weiterentwickeln wird. Darüber hinaus werden annahmebasiert Kennzahlen erarbeitet, welche Hinweise auf die personelle bzw. Belegungssituation in den Häusern geben sollen. Auch werden Szenarien über die „Steuerbarkeit“ bzw. „Nicht-Steuerbarkeit“ per PPP-RL, unter Aufzeigen von Potenzialen und Risiken, entwickelt.
Hintergrund
Auf der Grundlage des § 136a, Absatz 2, Satz 2 SGB V regelt die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) verbindliche Mindestvorgaben mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal für die stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Mit dieser Richtlinie wird das Ziel verfolgt, die Strukturqualität zu sichern und darüber hinaus zu einer leitliniengerechten Behandlung beizutragen. Laut GBA soll mit dieser Richtlinie Transparenz über die erforderliche und die tatsächliche Personalausstattung in den Häusern gewährleistet werden. Die PPP-RL schreibt Mindestvorgaben in der Umsetzung vor, die einzuhalten sind, und droht bei Nichteinhaltung mit Sanktionen.
Hier geht es zur GBA-Seite: https://www.g-ba.de/richtlinien/113/
Informations- und Teilnahmematerial
Info-Veranstaltungen
Informationen zur Teilnahme an unseren regelmäßigen Info-Veranstaltungen zum Projekt finden Sie hier.