Soziale Arbeit
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Soziale Arbeit ist immer Hilfe zur Lebensbewältigung im Alltag unter erschwerten individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen. Während einer ambulanten oder (teil-)stationären Behandlung in der Psychiatrie erbringt die Soziale Arbeit im Behandlungsteam ihre Hilfen für Patient*innen.
Soziale Arbeit im Gesundheitswesen sorgt dafür, dass betroffene Menschen gesundheitliche Probleme und deren Folgen verarbeiten, annehmen und ihr Leben nach einer einschneidenden Krise wieder selbstbestimmt organisieren können. Neben notwendiger medikamentöser und/oder psychotherapeutischer Behandlung orientiert sich die Soziale Arbeit als „dritte Säule“ auf das unmittelbare soziale Lebensumfeld der Patient*innen. Methoden der Sozialen Arbeit sind Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit. Je nach Stationskonzept und Behandlungsschwerpunkten arbeiten wir in den einzelnen Bereichen unserer Klinik nach diesen Verfahren.
Ämter & Anträge
Ämter und Anträge können einem das Leben manchmal ganz schön schwermachen (nicht nur bei akuter oder chronischer Erkrankung). Unsere Patient*innen unterstützen wir von daher bei der Beratung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, beim Ausfüllen von entsprechenden Formularen und beim Umgang mit Behörden.
Hier kann es z. B. um Ansprüche gemäß SGB gehen:
- auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld,
- nach dem Schwerbehindertenrecht,
- aus der Kranken- oder Pflegeversicherung,
- auf Jugendhilfeleistungen,
- aus der Rentenversicherung,
- auf Leistungen der sozialen oder beruflichen Teilhabe (SGB IX),
- auf medizinische Rehabilitationsleistungen,
- aus der Grundsicherung oder auf Wohngeld.
Die Klärung dieser Fragen ist ebenso ein Teil der Tätigkeit des Krankenhaussozialdienstes wie z. B. auch die Vermittlung weiterführender Hilfen wie
- die Anbindung an weitere Beratungsstellen,
- die Organisation entlastender Dienste/Hilfen,
- die Kontaktaufnahme mit ambulanten oder (teil-)stationären (Wohn-)Einrichtungen,
- die Verlegung in eine weitere Fachklinik.
Ihre Angehörigen werden in die Beratung möglichst mit einbezogen.
Teilhabe, Selbstbestimmung & Lebensqualität
Seelische Störungen können vorübergehend oder dauerhaft dazu führen, dass die Fähigkeiten zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt sind. Ausgehend von Ihren Vorstellungen und vorhandenen Möglichkeiten wollen wir Sie hin zu einem eigenverantwortlichen und befriedigenden Alltagsleben unterstützen. Über die rechtliche Beratung oder das bloße Einleiten von Maßnahmen hinaus blicken wir mit Ihnen gemeinsam auch auf Ihre Lebenssituation.
Soziale Arbeit gibt Kranken, Behinderten und Pflegebedürftigen eben nicht „nur“ sozialrechtliche Beratung, sondern nimmt immer auch anwaltschaftliche Funktion für Menschen wahr, die in zurzeit schwierigen Situationen ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht eigenständig sichern können.
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